Ausbau der Bushaltestelle am Herringer Weg auf Kosten des Radverkehrs 

Veröffentlicht von Walter am

Der Westfälische Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 01.08.22 ausführlich über den Umbau der Bushaltestellen am Herringer Weg, wodurch diese barrierefrei gestaltet werden sollen. Während auf der Nordseite ein Radweg hinter dem Wartebereich vorbeiführt, wird “im südlichen Straßenraum … der Radverkehr gemeinsam auf einer Fläche mit dem Gehweg geführt”. Hier hört der Radweg einfach auf und es ist ein Verkehrszeichen Gehweg mit dem Zusatzschild “Radfahrer frei” geplant. Für den Radverkehr bedeutet dies, er darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren, aber auch die Benutzungspflicht wird hiermit aufgehoben. Im Prinzip kann der Radverkehr auf die Fahrbahn ausweichen.

Der Herringer Weg wird in den Plänen der Stadt Hamm als Teil der Radhauptverbindung nach Herringen über die Wilhelmstraße und Dortmunder Straße ausgewiesen und stellt daher nicht nur eine zentrale Achse für den Busverkehr sondern auch für den Radverkehr dar. Für Radhauptverbindungen gibt es klare Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung und in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), die hier einfach ignoriert werden. Vielmehr provoziert die Stadt Hamm mit ihrer Planung Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern, die es eigentlich zu vermeiden gilt. 

Busspur für den Radverkehr freigeben

Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrenden könnten vermieden werden, wenn der Radverkehr über die Busspur geführt würde. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO heißt es: “Die Sicherheit des Radverkehrs ist zu gewährleisten. Kann der Radverkehr nicht auf einem gesonderten Radweg oder Radfahrstreifen geführt werden, sollte er im Benehmen mit den Verkehrsunternehmen auf dem Sonderfahrstreifen zugelassen werden. Ist das wegen besonderer Bedürfnisse des Linienverkehrs nicht möglich und müsste der Radverkehr zwischen Linienbus- und dem Individualverkehr ohne Radfahrstreifen fahren, ist von der Anordnung des Zeichens (245 Bussonderfahrstreifen) abzusehen” – im Klartext, eine Busspur darf nicht eingerichtet werden, wenn kein Radweg möglich ist oder die Busspur nicht für den Radverkehr freigegeben wird. Außerdem ist laut ERA 2010 bei straßenbegleitenden Radhauptverbindungen die gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr ein Ausschlusskriterium.

Schon jetzt wird wird im weiteren Verlauf des Herringer Wegs der Radverkehr auf dem letzten Stück vor der Kamener Straße auf einem gemeinsamen Geh-/Radweg mit einem Breite von nur 2 m geführt. Laut StVO ist aber die gemeinsame Nutzung erst ab einer Breite von 2,5 m erlaubt, auch hier ignoriert die Stadt die rechtlichen Vorgaben. 

In diesem Blog wurde schon vor einem Jahr die Freigabe der Busspur auf dem Herringer Weg Richtung Osten für den Radverkehr gefordert und dies in Schreiben und persönlicher Ansprache der Stadt übermittelt. Bis heute gibt es keine schriftliche Antwort, mündlich verweist man auf die notwendige Erweiterung der Ampelanlage an der Kreuzung zur Kamener Straße, die man aktuell nicht finanzieren will. Von einem Mitarbeiter des Tiefbauamts war aber auch zu hören, dass man Prinzipell gegen eine Freigabe der Busspuren für den Radverkehr sei.

Noch im März 2021 hat Stadtbaurat Mentz den Ausbau der Radhauptrouten nach heutigen Qualitätsstandards und Berücksichtigung der ERA 2010 angekündigt, was sich auf Youtube nachschauen lässt.

https://www.youtube.com/watch?v=gRmpCn5Ec3A&t=2765s

Die Planung der Bushaltestelle am Herringer Weg löst dieses Versprechen nicht ein.

Dokumente


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert