{"id":2750,"date":"2022-02-17T09:59:14","date_gmt":"2022-02-17T09:59:14","guid":{"rendered":"https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/?p=2750"},"modified":"2022-02-17T10:24:23","modified_gmt":"2022-02-17T10:24:23","slug":"radlerstammtisch-zu-ausbaustandards","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/radlerstammtisch-zu-ausbaustandards\/","title":{"rendered":"Radlerstammtisch zu Ausbaustandards von Radwegen"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"radschnellwege-und-radhauptverbindungen\">Radschnellwege und Radhauptverbindungen<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Radlerstammtischs haben sich intensiv mit den Ausbaustandards von Radwegen besch\u00e4ftigt. F\u00fcr den Ausbau der Radschnellwege wie den geplanten RS 1 nach Hamm gibt es umfangreiche Vorgaben des Landes, die unter anderem eine Breite des Radweges von 4 m vorsieht. F\u00fcr die \u00fcbrigen Radwege sind die Empfehlungen f\u00fcr Radverkehrsanlagen (ERA 2010) per Erlass f\u00fcr Ma\u00dfnahmen des Landes verpflichtend. Stadtbaurat Mentz hat auf dem Forum Verkehrswende im letzten Fr\u00fchjahr angek\u00fcndigt, dass auch die Stadt Hamm bei der Planung von Radwegen die Empfehlungen ber\u00fccksichtigen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die von der Stadt projektierten Radhauptverbindungen in die Stadtbezirke sehen die ERA 2010 Breiten der Radwege von mindestens 3 m bei kombinierten Geh- und Radwegen vor. Allerdings werden bei wichtigen Radverkehrsverbindungen vor allem in Gr\u00fcnbereichen bei starkem Fu\u00dfg\u00e4nger- oder Radverkehr eine Trennung der Verkehre empfohlen, bei stra\u00dfenbegleitenden Radhauptverbindungen ist die gemeinsame F\u00fchrung mit dem Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr ein Ausschlusskriterium. Auf den Hauptverbindungen des Radverkehrs ist Winterdienst vorgesehen und eine Beleuchtung von Radverkehrsanlagen ist insbesondere bei einer stra\u00dfenunabh\u00e4ngigen F\u00fchrung aus Gr\u00fcnden der sozialen Sicherheit notwendig.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"beleuchtung-der-radwege\">Beleuchtung der Radwege<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Radlerstammtischs begr\u00fc\u00dfen daher die geplanten Ma\u00dfnahmen der Stadt Hamm f\u00fcr die Beleuchtung der Radwege, allerdings weist NABU-Mitglied Dirk Hanke auf die negativen Auswirkungen auf Insekten hin. Auch f\u00fcr andere Tiere stellen die Lichtquellen eine St\u00f6rung dar, im Besonderen am parallel zur Geithe verlaufenden Radweg nach Braam-Ostwennemar und im Bereich der Kornmersch an der Radhauptroute nach Bockum-H\u00f6vel. F\u00fcr diesen Radweg lehnt die Ampelkoalition in der Bezirksvertretung eine Beleuchtung ab. Ob eine insektenfreundliche gedimmte Beleuchtung und eine Abschaltung in den Sommermonaten einen Kompromiss zwischen den Sicherheitsbed\u00fcrfnissen der Radfahrenden und dem Artenschutz darstellen k\u00f6nnen, wurde kontrovers diskutiert.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"studie-der-udv-zur-aufhebung-der-benutzungspflicht\">Studie der UDV zur Aufhebung der Benutzungspflicht<\/h4>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\"><figure class=\"alignleft size-full is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/VZ-Radweg.png\" alt=\"Verkehrszeichen Radweg\" class=\"wp-image-2756\" width=\"446\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/VZ-Radweg.png 892w, https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/VZ-Radweg-300x134.png 300w, https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/VZ-Radweg-768x343.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 446px) 100vw, 446px\" \/><figcaption>Vekehrszeichen Radweg<\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Im weiteren Verlauf des Radlerstammtisches stellte ADFC-Mitglied Walter Hupfeld eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zur Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen vor. Seit einer \u00c4nderung der Stra\u00dfenverkehrsordnung im Jahr 2013 d\u00fcrfen die Verkehrszeichen f\u00fcr Radwege nur noch angebracht werden, wenn Radwege eine Mindestbreite aufweisen. So muss ein stra\u00dfenbegleitender einseitiger Radweg mindestens 1,5 m breit, ein kombinierter Geh-\/Radweg mindestens 2,5 m breit sein. Ansonsten ist die Anbringung der Verkehrszeichen nur zul\u00e4ssig, wenn dies aus Gr\u00fcnden der Verkehrssicherheit geboten ist. Daher hat auch die Stadt Hamm im Jahr 2014 f\u00fcr viele Radwege die Benutzungspflicht aufgehoben. Die Unfallforscher haben die Situation vor und nach Aufhebung der Benutzungspflicht untersucht und festgestellt, dass sich die Anzahl der Unf\u00e4lle nur dann signifikant reduziert hat, wenn nach Entfernung der Verkehrszeichen die Fahrbahn mit einem Schutzstreifen markiert wurde. Grund daf\u00fcr ist, dass die meisten Verkehrsteilnehmenden die Verkehrsregeln nicht kennen. Die erhofften positiven Auswirkungen einer Aufhebung der Benutzungspflicht wie Reduzierung von Abbiege- und Einbiegeunf\u00e4llen, Konflikte an Grundst\u00fcckszufahrten, Reduzierung von Unf\u00e4llen zwischen Radfahrenden untereinander und mit Fu\u00dfg\u00e4ngern wegen zu schmaler Radwege haben sich nicht erf\u00fcllt. \u00dcber die H\u00e4lfte der befragten 150 St\u00e4dte gaben als negative Effekte Akzeptanzprobleme bei Kraftfahrzeugf\u00fchrern an. Die Unkenntnis der rechtlichen Regelungen f\u00fchren zu Missverst\u00e4ndnissen, Unverst\u00e4ndnis, Beschwerden und zunehmend aggressivem Fahrverhalten wie geringe Sicherheitsabst\u00e4nde, Bedr\u00e4ngungen und Hupen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Befragung der Radfahrenden zur Fl\u00e4chennutzung zeigten, dass die Radfahrenden unabh\u00e4ngig von der Nutzungspflicht zum Gro\u00dfteil auf Radwegen fuhren. Der Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen ist den Verkehrsteilnehmern \u00fcberwiegend nicht bekannt, sie orientieren sich vielmehr am eigenen Sicherheitsempfinden und nicht an verkehrsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass allein durch eine Aufhebung der Benutzungspflicht nur eine geringf\u00fcgige Verlagerung im Unfallgeschehen und ohne konkrete bauliche Ma\u00dfnahmen in der Regel keine Ver\u00e4nderungen der Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Nur die Bereitstellung guter Radwege f\u00fchrt auch zu einer hohen Nutzungsakzeptanz. Entsprechen Radwege nicht diesen Standards, dient die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht nicht dem Freikauf von der Verantwortung, geeignete Radverkehrsanlagen herzustellen. Somit m\u00fcssen vorhandene Radwege unabh\u00e4ngig von deren Benutzungspflicht einen ausreichenden Standard aufweisen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"links\">Links<\/h4>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/standards-von-radwegen\/?utm_source=mailpoet&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=einladung-zum-radlerstammtisch\">https:\/\/radwege-hamm.de\/wp\/standards-von-radwegen<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/udv.de\/de\/strasse\/stadtstrasse\/radverkehr\/radwege-ohne-benutzungspflicht\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/udv.de\/de\/strasse\/stadtstrasse\/radverkehr\/radwege-ohne-benutzungspflicht<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Radschnellwege und Radhauptverbindungen Die Mitglieder des Radlerstammtischs haben sich intensiv mit den Ausbaustandards von Radwegen besch\u00e4ftigt. 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