Tempo 30 auf den Nordenstiftsweg

Veröffentlicht von Walter am

Die Grünen haben in der Bezirksversammlung Bockum-Hövel einen Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Nordenstiftsweg zwischen den Eisenbahnbrücken gestellt.

Die Verwaltung hat diesen Antrag mit der folgenden Begründung abgelehnt.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es gibt keine verkehrlichen Anhaltspunkte, die für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich sprechen. Die Unfalllage ist lt. Mitteilung der Polizei in dem Bereich unauffällig: 2019 und 2020 keine Radfahrunfälle mit Personenschäden. In 2018 wurden nur Unfälle mit geringem Sachschaden aufgezeichnet. Mit der zu erwartenden Neuregelung der StVO werden Radfahrer zusätzlich geschützt. Radfahrer innerhalb der geschlossenen Ortschaft dürfen dann nur noch mit einem Seitenabstand von mindestens 1,50 m überholt werden. Dadurch ist an der Stelle ein ausreichender Schutz für Zweiradfahrer und eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten.

Nordenstiftsweg

Der Nordenstiftsweg wird von vielen Radfahrenden ungeachtet der problematischen Alternativen benutzt. Manche, vor allem Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule fahren dabei auf den Bürgersteig, was ab einem Alter von 10 Jahren nicht erlaubt ist. Die Mutigeren fahren auf der Straße und machen dabei häufig die Erfahrung, dass gerade bei Gegenverkehr der Mindesabstand zu Radfahrenden nicht eingehalten wird. Besonders problematisch ist dies stadteinwärts bei der östlichsten Brücke, da hier aufgrund der Kurve der Gegenverkehr schlecht einzusehen ist. Wegen der durchgezogenen Linie dürften Radfahrende dort eigentlich nicht überholt werden – ich mache aber andere Erfahrungen. Tempo 30 könnte diese Situation deutlich entschärfen. Nach der letzten Verkehrzählung befahren 7000 Fahrzeuge diese Strecke, das einzig Gute an diesem Abschnitt ist, dass hier aufgrund der geringen Brückenhöhe keine Lastkraftwagen unterwegs sind.
Auch wenn es noch nicht zu Unfällen gekommen sein sollte, kommt auf diesen Abschnitt nicht das Gefühlt von Sicherheit auf. Man kann den Anteil des Radverkehrs dauerhaft nur erhöhen, wenn Radfahrende sich sicher fühlen. Mit dieser sich immer wiederholenden Haltung der Stadtverwaltung zur Einrichtung von Tempo 30 wird es nichts mit der Verkehrswende in Hamm.

Zu den Alternativen zum Nordenstiftweg nimmt die Verwaltung ebenfalls Stellung.

Die bestehenden Alternativen insbesondere der Bereich des Radweges Kornmersch sollen ertüchtigt werden. Es ist vorgesehen, den Bereich von der Bahnbrücke in Richtung Westen bis Bänklerweg/Kornmersch zu asphaltieren. Da es sich um eine Versiegelung der Flächen handelt, musste ein landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Betrachtungen zum Artenschutz erstellt werden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan liegt inzwischen vor, für den Artenschutz werden aber weitergehende Untersuchungen erforderlich, die in Bearbeitung sind. Dann erst kann festgelegt werden, ob eine Asphaltierung möglich ist und zu welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt. Der Wegbereich auf dem Damm zwischen der Bahnbrücke und der Münsterstraße liegt in der Unterhaltungspflicht des Lippeverbandes. Es wird bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass es bei Fortschreiten des Projektes Lippeaue auch zu Behinderungen im Bereich Kornmersch kommen wird.

Ich interpretiere diese Stellungnahme dahingehend, dass in den nächsten 2-3 Jahren nichts passiert, schlimmer noch, dass die Kornmersch für die Dauer der Bauarbeiten zum Erlebnisraum Lippe westlich der Bahnbrücken nur eingeschränkt befahrbar sein wird. Damit wird die zweite beschilderte Route in einen Stadtteil nicht mehr nutzbar sein. Auch nach Heessen ist der ausgeschilderte Radweg derzeit gesperrt, übrigens ohne Umleitung.

Der Weg am Nordenfriedhof entlang muss nicht zwingend nach Querung der Brückenanlagen über die Treppenanlage verlassen werden. Der Weg kann weiterbefahren werden und endet dann am Westausgang des Hauptbahnhofes. Über die Unionstraße, Wilhelmstraße, Neue Bahnhofstraße ist dann der Weg in die Innenstadt barrierefrei. 

Abgesehen davon, dass es sich bei dem Weg über die Brücke um einen Fußweg handelt, zeigt diese Antwort, dass die Mitarbeiterinnen bzw. MItarbeiter der Stadtverwaltung offensichtlich nie mit dem Fahrrad unterwegs sind.


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