Dooring-Unfälle in der Presse
Leserbrief von Michael Schmidt zur Mitteilung „Radlerin prallt gegen Autotür“ im WA vom 04.05.2026

Von meiner Tageszeitung wünsche ich mir klare und eindeutige Informationen. Leider erlebe ich es in Berichten über Verkehrsunfälle an denen Radfahrer und Autofahrer beteiligt sind, häufig, dass der Text diese Eindeutigkeit vermissen lässt: „…zog sich () Verletzungen zu.“ „…kam es zum Zusammenstoß mit der Fahrertür …“ Bei diesem Unfall wurde eine Frau zum Glück nur leicht verletzt. In anderen Fällen muss man lesen „verletzte sich schwer“ oder sogar „tödlich“. Das machen Menschen normalerweise nicht, sich selbst zu verletzen.
Sprache erzeugt Bilder. Die Mitteilung liest sich so, als sei die Radfahrerin – einfach so? absichtlich? oder aus Unachtsamkeit? gegen eine ordnungsgemäß geparkte Autotür mit dem dazu gehörenden PKW gefahren. Also: selber schuld! Beteiligt am Unfall waren nach der Mitteilung im WA nur die Radfahrerin und eine „unschuldige“ Autotür.
Die Worte „Bei einem Dooringunfall“ legen jedoch eine andere Version nahe. Vielleicht war es so: Der Fahrer (oder die Fahrerin) eines PKW öffnete nach dem Abstellen des Wagens die Fahrertür ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. [Was haben wir nochmal in der Fahrschule gelernt?!] Eine vorbeifahrende Radfahrerin konnte dem plötzlich auftauchenden Hindernis nicht mehr ausweichen und wurde beim Zusammenstoß mit der Autotür leicht verletzt. Möglicherweise wurde die Tür auch gegen das Fahrrad und die Radfahrerin gestoßen?
Ich würde mich freuen, zukünftig wirklich das zu lesen, was passiert ist und wer verantwortlich ist. Und mich würde interessieren, ob derartige Doorinunfälle mit einem Bußgeld bewährt sind. Stichwort: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Auf gegenseitige Rücksichtnahme.
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