Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen – Groteske Nordenstiftsweg

Veröffentlicht von Walter am

Dürfen Radfahrende nebeneinander fahren?

Seit ca. zwei Monaten hängen jetzt die Schilder mit dem Überholverbot von einspurige Fahrzeuge am Nordenstiftsweg. Ich halte diese Anordung wirklich nicht für die geeignete Maßnahme, um die Situation für Radfahrende dort wirklich zu entschärfen, wie der WA getitelt hat. Dass sich in der Realität kein Autofahrer an des Verbot hält, hat der Westfälische Anzeiger in diesem Artikel vom 18.09.2020 beschrieben. Dazu auch noch mein Leserbrief zur Situation am Nordenstiftsweg.

Ich fragte mich ernsthaft, wenn Autos keine Fahrräder überholen dürfen, ob man dann als Radfahrende nebeneinander fahren darf. Nach der Novellierung der StVO 2020 heißt es in Paragraph 2, Absatz 4  „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Da mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen dürfen, liegt aus meiner Sicht keine Behinderung vor, wenn zwei Fahrradfahrer nebeneinander fahren.

Mit dieser Frage habe ich mich an die Pressestelle der Polizei Hamm gewandt und die folgende Antwort erhalten:

Die Änderungen der StVO und damit auch das neue VZ 277.1 haben Gültigkeit. Wenn in dem besagten Bereich ein Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Fahrzeuge verboten ist, kann auch in der Theorie mit zwei Fahrrädern nebeneinander gefahren werden.

Wie Sie § 2 (4) StVO richtig zitieren aber nur dann, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Jedoch würde durch ein Nebeneinanderfahren von Fahrrädern das Überholen durch ein einspuriges Fahrzeug wie ein Kleinkraftrad oder ein Kraftrad ggfls. erschwert werden, so dass möglicherweise eine Behinderung vorliegen könnte. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen keine verbindliche Aussage hierzu geben kann und jeder Einzelfall betrachtet werden muss.

Mail vom 17.09.2020 der Pressestelle PP Hamm

Ich interpretiere diese Aussage dahingehend, dass, solange nur zweispurige Fahrzeuge hinter den Radfahrenden unterwegs sind, mit dem Fahrrad nebeneinander gefahren werden darf.

Allerdings werde ich das nicht ausprobieren – aus Angst vor den Reaktionen der Autofahrer.


1 Kommentar

Martin Kesztyüs · 19. September 2020 um 08:09

Gut! Danke!
Vielleicht finden sich andere, die das ausprobieren. 🙂

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