Es geht um 14 Sekunden: Sicherheit auf der Fangstraße
Unabhängig von dem schrecklichen Unfall am 8. Januar, bei dem ein Radfahrer getötet wurde, bemängelt der ADFC schon lange die Situation für Radfahrende auf der Fangstraße zwischen den Ortsschildern Pelkum und Herringen. Hier ist Tempo 70 erlaubt, oft wird jedoch deutlich schneller gefahren. Da ein Radweg fehlt, müssen Radfahrende auf den schmalen Seitenstreifen ausweichen. Dieser ist jedoch häufig zugeparkt, was sie zwingt, sich in den fließenden Autoverkehr einzuordnen – eine lebensgefährliche Situation.
Politische Forderungen und bürokratische Hürden
Der ADFC fordert daher langfristig bauliche Maßnahmen und kurzfristig eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 zwischen den Ortsschildern. Auch die Fraktionen von SPD und CDU haben entsprechende Anträge in die Bezirksvertretung eingebracht. In einer Stellungnahme lehnt der Landesbetrieb Straßen.NRW das Anliegen jedoch ab. Die Begründung wirkt ernüchternd: Es handele sich um keinen Unfallschwerpunkt, und da der Unfallverursacher im Januar alkoholisiert war, ließe sich das Ereignis nicht durch Verkehrsregeln verhindern.
14 Sekunden für mehr Sicherheit
Der betroffene Abschnitt zwischen den Ortsschildern ist knapp 750 Meter lang. Der rechnerische Zeitverlust bei Tempo 50 statt 70 beträgt lediglich 14 Sekunden. Diese 14 Sekunden hätten jedoch massive Auswirkungen auf die Sicherheit:
- Der Bremsweg würde sich nahezu halbieren.
- Die Schwere der Verletzungen bei einer Kollision würde dramatisch sinken.
- Anwohner der Straße müssten deutlich weniger Lärm ertragen.
Zuständigkeiten und die neue Rechtslage
In einem Offenen Brief an NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer wies der ADFC auf die zynisch wirkende Stellungnahme von Straßen.NRW hin. Das Ministerium erläuterte in seiner Antwort die Rechtslage: Die Straßenverkehrsbehörde Hamm ist die Instanz, die ein Tempolimit anordnen kann; Straßen.NRW und die Polizei müssen lediglich angehört werden.
Bei einem Gespräch zwischen dem ADFC und der Leitung der Straßenverkehrsbehörde Hamm wurde jedoch deutlich, dass die Behörde derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten sieht, auf der Fangstraße (einer Landesstraße) Tempo 50 anzuordnen. Dies gelte auch unter der 2024 novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Neuerung sieht zwar vor, dass neben der Flüssigkeit des Verkehrs auch Aspekte wie Gesundheit, Klimaschutz und städtebauliche Entwicklung (§ 45) berücksichtigt werden können, doch die praktische Anwendung bleibt schwierig.
Immerhin zieht die Straßenverkehrsbehörde nun in Erwägung, auf der gesamten Strecke ein generelles Halteverbot zu erlassen, um den Seitenstreifen für Radfahrende dauerhaft freizuhalten.
Ermessensspielraum und „Vision Zero“
Theoretisch kann ein Tempolimit auch ohne bestehenden Unfallschwerpunkt angeordnet werden. Ein solcher Schwerpunkt wird erst definiert, wenn sich Unfälle gleicher Art, Ursache oder Schwere in einem Bereich statistisch häufen. Die Novellierung von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und StVO hat den Spielraum der Kommunen zwar erweitert, es besteht jedoch noch eine große Rechtsunsicherheit bei der Anwendung der neuen Klauseln.
Die Stadt Hamm könnte Tempo 50 anordnen, müsste dies jedoch rechtssicher begründen. Ein starkes Argument: Die Fangstraße dient als Schulweg zur Arnold-Freymuth-Schule in Herringen. Hierzu müsste auch geprüft werden, ob die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig überschritten und ob der vorgeschriebene Überholabstand von zwei Metern (außerhalb geschlossener Ortschaften) überhaupt eingehalten wird.
Ein Testfall für die Verkehrswende
Es ist damit zu rechnen, dass gegen eine solche Anordnung geklagt würde. In diesem Fall müssten die Gerichte entscheiden, wie viel Gewicht die Novellierung der StVO in der Praxis tatsächlich hat. Dabei hat sich die StVO mittlerweile der „Vision Zero“ verpflichtet. In den Verwaltungsvorschriften zu § 1 heißt es klar:
„Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die ‚Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Es ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt zu befürchten, dass der Stadt Hamm der Mut fehlt, diesen Spielraum im Sinne der Sicherheit konsequent zu nutzen und das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung einzugehen; so bleibt es wohl beim alten Muster: Im Zweifel geht das Auto vor.

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