Benutzungspflichtige Radwege in Hamm

Veröffentlicht von Walter am

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2009/2013 wurde die Benutzungspflicht von Radwegen neu geregelt (Info). Radfahrende müssen den Radweg benutzen, wenn dieser entsprechend beschildert ist. Gleichzeitig wurde in den Verwaltungsvorschriften zur StVO auch festgelegt, wann eine entsprechende Beschilderung vorgenommen werden darf. Nach der StVO kann eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn …

Die Stadtverwaltung  hat im Jahr 2014 auf die Änderung der StVO reagiert. Da die vorhandenen Radwege in der Regel nicht die vorgeschriebenen Breiten erreichen, hat man die Benutzungspflicht für viele Radwege aufgehoben. Auf der Homepage der Stadt erhält man eine Liste der Radwege, für die keine Benutzungspflicht mehr besteht. Es gibt aber immer noch etwa 20 km Radwege, für die die Benutzungspflicht trotz fehlender Voraussetzungen nicht aufgehoben wurde. In der Mitteilung der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2014 heißt es:

Beibehalten werden soll die Radwegbenutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit zunächst an Straßen mit hohen Verkehrsbelastungen und entsprechenden Lkw-Verkehrsanteil sowie an Straßen im Außenbereich mit höheren zulässigen Geschwindigkeiten als 50 km/h (gesamte Streckenlänge ca. 20 km).

Nach hoffentlich positiven Erfahrungen und bei Gewöhnung der Kfz-Fahrer an vermehrtes Radfahren auf den Fahrbahnen kann eventuell in weiteren Straßen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden.

Dort wo die Radwegbenutzungspflicht langfristig bleiben muss und die Radwege nicht die erforderliche Breite haben oder in baulich schlechtem Zustand sind, müssen sie mittelfristig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel umgebaut und/oder verbreitert werden.

Mitteilung der Stadtverwaltung (s.u.)

Leider ist es bei dieser Ankündigung geblieben, die Radwege auf das vorgeschriebene Mindestmaß oder die noch weitergehenden Anforderungen der ERA 2009 zu verbreitern. Seit 2014 hat es kein Radwegesanierungsprogramm gegeben. Viele benutzungspflichtige Radwege entsprechen weiterhin nicht den erforderlichen Breiten und befinden sich oft in einem desolaten Zustand.

Die Stadtverwaltung möchte im Jahr 2022 insgesamt 2. Mio Euro in den Radwegeausbau investieren. Das ist wirklich positiv, aber man konzentriert sich dabei zunächst auf die Radwege in die Bezirke abseits der Straßen. Hier besteht nicht das Problem, den öffentlichen Raum zugunsten des Radverkehrs neu aufzuteilen. 

Die dringend notwendige Sanierung der straßenbegleitenden Radwege wird in Hamm nach wie vor nicht angegangen – obwohl diese verkehrsrechtlich geboten ist. Will man eine Verkehrswende einleiten und den Anteil des Radverkehrs im Modal Split signifikant erhöhen, braucht es eine bessere Radinfrastruktur und diese nicht nur auf den jetzt geplanten Routen.

Quellen


1 Kommentar

Klassifikation von Radwegen – Radwege Hamm · 21. Januar 2022 um 18:57

[…] Die grundlegenden Rechtsvorschriften sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Dort wird u.a. geregelt, welche Verkehrsschilder es gibt und unter welchen Bedingungen diese aufgestellt werden dürfen. In der StVO wird auch die Benutzungspflicht von Radwegen geregelt. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO werden Mindestmaße für die Breite von Radwegen vorgegeben, so dass entsprechende Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege nur bei der vorgeschriebenen Breiten aufgestellt werden dürfen. (Auszug aus den VW zur StVO). Viele in der Vergangenheit gebauten Radwege erfüllen die notwendigen Maße nicht, daher wurde in den letzten Jahren bei diesen Radwegen die Benutzungspflicht aufgehoben und die entsprechenden Verkehrszeichen entfernt, allerdings nur, wenn die Verkehrsstärke dies zuließ. (Benutzungspflichtige Radwege)  […]

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