70 € Bußgeld bei Verstoß von Überholverbot für einspurige Fahrzeuge

Veröffentlicht von Walter am

Zeichen 277.1

Bei der letzten Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 wurde das neue Verkehrszeichen 277.1  (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) eingeführt. In Hamm hat man dieses Verkehrszeichen benutzt, um die problematische Situation am Nordenstiftsweg zu entschärfen. Das hat aber wenig gebracht, da sich kaum ein Autofahrer an das Überholverbot hält.

Nun hat am 8. Oktober nach eineinhalb Jahren der Bundesrat endlich auch den zugehörigen Bußgeldkatalog verabschiedet. Dieser tritt drei Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, sobald der (bald ehemalige) Verkehrsminister Andreas B. Scheuer die Verordnung unterschrieben hat. Update: Laut Spiegel.de vom 18.10.21 soll die Verordnung am 19.10. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt damit am 10. November 2021 in Kraft.

Demnächst könnten als auch Verstöße gegen das Überholverbot geahndet werden. Bis jetzt hatte die Polizei keine Handhabe gegen die zahlreichen Verstöße gegen das Überholverbot, das wird sich aber bald ändern. Überrascht hat mich die Höhe des Bußgeldes. Unter der Nr. 19.1 ist die Höhe des Bußgeldes mit 70 € angegeben, bei Behinderung 150 € und bei Gefährdung sogar mit 250 €.

Es wäre für die Stadt bestimmt eine lukrative Einnahmequelle, das Überholverbot am Nordenstiftsweg dann auch zu kontrollieren. 


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert