Allgemein
Mit Abstand zu mehr Sicherheit im Radverkehr
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 sind Kraftfahrzeuge innerorts dazu verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrenden und Fußgängern einzuhalten – außerorts sind es 2 Meter. Doch wird diese Regel in der Praxis auch immer befolgt? Das von ADFC Hamm ins Leben gerufene Projekt Weiterlesen…