Die schlimmsten Radwege in Hamm

Veröffentlicht von Walter am

Ranking der schlimmsten benutzungspflichigen Radwege in Hamm

Hier meine Vorschlagsliste für die schlimmsten benutzungspflichtigen Radwege in Hamm, über die ich gerne eine Umfrage bei den Mitgliedern der Facebookgruppe Radwege-Hamm durchführen möchte. Wer hat noch Ergänzungen zu dieser Liste?

  1. Heessener Straße (Richtung Osten)
  2. Dortmunder Straße zwischen Schmiedinger Straße und Lippepark (Richtung Westen)
  3. Münsterstraße zwischen Warendorfer Str. und Bockumer Weg (Richtung Süden)
  4. Heessener Straße zwischen Kreisel und Münsterstraße (Richtung Westen)
  5. Herringer Weg zwischen Bonifatiusstr. und Kamener Str. (Richtung Osten)
  6. Alleestraße zwischen Goethestraße und Alberstraße (Richtung Westen)
  7. Wilhelmstraße (in beide Richtungen)

Die Stadt Hamm verfügt umfangreiches Radwegenetz von ca 180 km. Aber viele der benutzungspflichtigen Radwege an den Hauptverkehrsstraßen sind in einem schlimmen und desolaten Zustand. Gründe hierfür sind vielfältig.

  • Fast alle Radwege sind viel zu schmal. Die in den Empfehlungen für Radverkehrsanlage (ERA 2010) vorgesehene Breite für Einrichtungsradwege von 2,00 m wird an keiner Straße in Hamm erreicht, oft sind es nur 80 cm oder noch weniger. Ein Überholen von Fahrrädern ist dadurch nicht möglich.
  • Viele Radwege sind eine Buckelpiste und in einem schlechten Erhaltungszustand. Hauptursache sind abgesenkte Einfahrten, die jeder Anlieger nach seinen eigenen Vorstellungen bauen kann, herausstehende Kanaldeckel/Gullis und Schlaglöcher. Man könnte stattdessen Zufahrten mit Einfahrt- bzw. Rampensteinen versehen und den Radweg höhengleich weiterführen.
  • Es fehlt oft eine ausreichende Markierung des Radweges, sodass Autofahrende den Radweg z. B. bei der Ausfahrt von einem Grundstück nicht wahrnehmen. So werden Fahrräder auch schon mal leicht übersehen. Auch werden nicht konsequent alle Furten über Kreuzung und Einfahrten markiert.
  • Ein Winterdienst auf Radwegen findet nicht statt.

An vielen Straßen gibt es nur gemeinsame Geh-/und Radwege. Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 2,50 m laut ERA 2010, hängt aber auch von der Nutzung ab. Abhängig von der Anzahl der Fußgänger und Radfahrer in der Spitzenstunde sind auch deutliche größere Breiten vorgesehen (z.B. 4,50 m bei einer Anzahl von 180 Fußgängern und Radfahrern pro Stunde als Spitzenwert). 

  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen sich Fußgänger und Radfahrer den Platz teilen. Es kommt zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern.


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