Pressemeldungen zu Fahrradunfällen in Hamm
Auf dieser Seite werden die neuesten Fahrradunfälle aus Hamm aufgelistet. Die Daten werden aus den Meldungen der Polizeidirektion Hamm aus presseportal.de mit dem Suchbegriff Radfahrer und Pedelec bezogen.
Ein 38-jähriger Hondafahrer wollte aus dem Feldgarten nach rechts auf den Caldenhofer Weg abbiegen. Im Kreuzungsbereich kam es dann zum Zusammenstoß mit der Pedelecfahrerin, die auf dem Caldenhofer Weg in Richtung Norden unterwegs war.
Die 53-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 200 Euro.(hr)
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Als eine 51-jährige Hammerin mit ihrem VW auf der Gustav-Heinemann-Straße in Richtung Hauptbahnhof fuhr kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer.
Der Unbekannte fuhr in Richtung Bahnhof, querte vom südlichen Radweg aus die Fahrbahn und touchierte den Seitenspiegel der 51-Jährigen.
Der Sachschaden beläuft sich auf geschätzte 300 Euro - der Unfallverursacher flüchtete in Richtung Westen.
Bei dem Radfahrer handelt es sich um einen 20 bis 25 Jahre alten Mann mit blonden Haaren. Er war auf einem Mountainbike unterwegs.
Hinweise zu dem Unfallgeschehen nimmt die Polizei Hamm unter der Rufnummer 02381 916-0 oder unter hinweise.hamm@polizei.nrw.de entgegen.(mg)
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Nachdem der Täter den Zeugen bemerkte, flüchtete er mit einem Fahrrad inklusive Anhänger in Richtung eines angrenzenden Supermarktgrundstücks.
Vor dem Getränkedepot des Supermarkts trafen die Polizisten dann auf das Fahrrad samt Anhänger - der Täter war allerdings nicht vor Ort. Außerdem war schnell klar: Das Zweirad stammt aus einem Diebstahl.
Der Mann ist etwa 1,80 Meter groß, geschätzt zwischen 30 und 40 Jahre alt und trug eine weiße Jacke sowie eine Jogginghose.
Hinweise zu dem Unbekannten nimmt die Polizei Hamm unter der Telefonnummer 02381 916-0 oder unter hinweise.hamm@polizei.nrw.de entgegen.(hr)
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Als ein 23-jähriger Opel-Fahrer aus der Schlehenstraße nach rechts auf den Caldenhofer Weg abbiegen wollte, kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Fahrrad der 73-jährigen. Die Radfahrerin fuhr auf dem Geh-/Radweg des Caldenhofer Wegs in Richtung Westen und stürzte nach der Kollision.
Ein Rettungswagen brachte die 73-jährige Hammerin zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus in der Innenstadt.(mg)
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Der 26-jährige Fahrer des Scooters fuhr auf dem östlichen Radweg in Richtung Süden und kollidierte mit der entgegenkommenden 57-jährigen Pedelec-Fahrerin unweit der Kreuzung Soester Straße / Ostenallee. Durch den Zusammenstoß stürzte die 57-Jährige und verletzte sich leicht.(mg)
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Dafür ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmenden Rücksicht aufeinander nehmen und sich an die geltenden Regeln halten - egal ob auf dem Fahrrad/Pedelec, zu Fuß oder im Auto!
Am Mittwoch, 5. Mai, fand ein bundesweiter Aktionstag zur Verkehrssicherheit statt - auch die Polizei Hamm war beteiligt.
Im Jahr 2020 kam es in Hamm zwar insgesamt zu einem Rückgang der Verkehrsunfälle, die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Pedelecfahrenden ist hingegen gestiegen.
Aus diesem Grund hat die Polizei Hamm gestern die Rad- und Pedelecfahrenden als besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer im Blick gehabt und im gesamten Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 135 zweirädrige Verkehrsteilnehmer angehalten - neben 60 erhobenen Verwarnungsgeldern wurden vor allem Präventions- und Informationsgespräche geführt.
Um das Unfallrisiko für Rad- und Pedelecfahrende zu minimieren, hat die Polizei folgende Tipps:
1. Radfahrer sind schlechter sichtbar - achten Sie auf gut sichtbare und reflektierende Kleidung sowie eine funktionierende Beleuchtung.
2 . Ablenkung - egal, ob zu Fuß, als Radfahrender oder im Auto. Ablenkungen z.B. durch das Handy erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches.
3. Schutz - Ein Fahrradhelm kann keinen Unfall verhindern, mindert aber die Unfallfolgen!
4. Alkohol und Drogen - Auch für Radfahrende gibt es eine Promillegrenze - Radfahren unter berauschenden Mitteln beeinträchtigt die Fahrsicherheit!
5. Schutzzonen - Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können.
6. Überholen - Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Radfahrenden nie auszuschließen. Der Abstand beim Überholen muss immer ausreichend sein - 1.50 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften und 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wir möchten nicht nur Autofahrer für mehr Rücksicht im Straßenverkehr sensibilisieren, sondern auch Rad- und Pedelecfahrende auf eigenes Fehlverhalten hinweisen.
Denn: Gegenseitige Vorwürfe helfen nicht weiter - gegenseitige Rücksichtnahme schon!(mg)
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