Pressemeldungen zu Fahrradunfällen in Hamm
Auf dieser Seite werden die neuesten Fahrradunfälle aus Hamm aufgelistet. Die Daten werden aus den Meldungen der Polizeidirektion Hamm aus presseportal.de mit dem Suchbegriff Radfahrer und Pedelec bezogen.
Der 26-jährige Fahrer des Scooters fuhr auf dem östlichen Radweg in Richtung Süden und kollidierte mit der entgegenkommenden 57-jährigen Pedelec-Fahrerin unweit der Kreuzung Soester Straße / Ostenallee. Durch den Zusammenstoß stürzte die 57-Jährige und verletzte sich leicht.(mg)
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Dafür ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmenden Rücksicht aufeinander nehmen und sich an die geltenden Regeln halten - egal ob auf dem Fahrrad/Pedelec, zu Fuß oder im Auto!
Am Mittwoch, 5. Mai, fand ein bundesweiter Aktionstag zur Verkehrssicherheit statt - auch die Polizei Hamm war beteiligt.
Im Jahr 2020 kam es in Hamm zwar insgesamt zu einem Rückgang der Verkehrsunfälle, die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Pedelecfahrenden ist hingegen gestiegen.
Aus diesem Grund hat die Polizei Hamm gestern die Rad- und Pedelecfahrenden als besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer im Blick gehabt und im gesamten Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 135 zweirädrige Verkehrsteilnehmer angehalten - neben 60 erhobenen Verwarnungsgeldern wurden vor allem Präventions- und Informationsgespräche geführt.
Um das Unfallrisiko für Rad- und Pedelecfahrende zu minimieren, hat die Polizei folgende Tipps:
1. Radfahrer sind schlechter sichtbar - achten Sie auf gut sichtbare und reflektierende Kleidung sowie eine funktionierende Beleuchtung.
2 . Ablenkung - egal, ob zu Fuß, als Radfahrender oder im Auto. Ablenkungen z.B. durch das Handy erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches.
3. Schutz - Ein Fahrradhelm kann keinen Unfall verhindern, mindert aber die Unfallfolgen!
4. Alkohol und Drogen - Auch für Radfahrende gibt es eine Promillegrenze - Radfahren unter berauschenden Mitteln beeinträchtigt die Fahrsicherheit!
5. Schutzzonen - Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können.
6. Überholen - Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Radfahrenden nie auszuschließen. Der Abstand beim Überholen muss immer ausreichend sein - 1.50 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften und 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wir möchten nicht nur Autofahrer für mehr Rücksicht im Straßenverkehr sensibilisieren, sondern auch Rad- und Pedelecfahrende auf eigenes Fehlverhalten hinweisen.
Denn: Gegenseitige Vorwürfe helfen nicht weiter - gegenseitige Rücksichtnahme schon!(mg)
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Eine 76-jährige Hammerin fuhr mit ihrem Corsa auf der Arndtstraße und wollte rechts in den Langewanneweg abbiegen, während die 54-jährige Radfahrerin auf dem Langewanneweg von Süden nach Norden unterwegs war. Beide Damen konnten rechtzeitig bremsen und so einen Zusammenstoß verhindern.
Während des Bremsvorgangs stürzte die 54-Jährige und verletzte sich schwer. Sie wurde per Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Hammer Krankenhaus gebracht.(hr)
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Ein 25-jähriger Toyota-Fahrer kollidierte beim Rechtsabbiegen auf die Radbodstraße mit der 58-jähriger Hammerin, die mit ihrem Fahrrad die Kreuzung Hafenstraße / Radbodstraße geradeaus überqueren wollte - beide Verkehrsteilnehmer waren zuvor auf der Hafenstraße in Richtung Norden unterwegs.
Bei dem Zusammenstoß wurde die 58-Jährige leicht verletzt und musste in einem Hammer Krankenhaus behandelt werden.
Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf zirka 500 Euro.(mg)
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