Nicht benutzungspflichtige Radwege in Hamm

Veröffentlicht von Walter am

Gusav-Heinemann-Straße in Hamm

In Hamm gibt es sehr viele nicht benutzungspflichtige Radwege. Hier als Beispiel die Gustav-Heinemann-Straße.

Zum Ende des Jahres 2015 wurde in Hamm die Benutzungspflicht für etwa 40 % der Radwege aufgehoben (WA-Artikel). Die Maßnahme geht zurück auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010, in dem folgende Leitsatz steht:

Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).

Urteil des VVWG vom 18. November 2010

Auf der Hompage der Stadt Hamm wird die Maßnahme folgendermaßen begründet:

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Rechte der Radler aber deutlich gestärkt. Für die Städte wurden verbindliche Kriterien für die Beschilderung und Anordnung der Benutzungspflicht von Radwegen festgelegt. Wenn beispielsweise der Verkehr auf der Straße gering und der Radweg in einem schlechten Zustand ist, muss das blaue Schild verschwinden, und Radfahrer dürfen auch die Fahrbahn nutzen.

Mit der Neuregelung wurde auf gesicherte Erkenntnisse aus der Unfallforschung reagiert. Verkehrswissenschaftler haben u.a. festgestellt, dass ein außerhalb des Sichtfelds der Autofahrer geführter Radweg an Kreuzungen ein bis zu fünfmal höheres Unfallrisiko birgt.

www.hamm.de

Die Stadt veröffentlicht ein ausführliche Liste mit allen Straßen, bei denen die Radwege benutzungspflichtig, bzw. nicht benutzungspflichtig sind.

Die Fahrradfahrer haben auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen die Wahlfreiheit. Das Problem dabei ist, dass viele Radfahrer und Autofahrer die rechtlich Situation nicht kennen.

Nicht benutzungspflichtiger Radweg

Ein markierter Radweg kann, muss aber nicht benutzt werden. Wenn der Gehweg benutzt wird, muss die Geschwindigkeit angemessen sein, es muss Rücksicht auf die Fußgänger genommen werden.

Zeichen 240: gemeinsamer Fuß- und Radweg
Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg
Zeichen 237: Radfahrer

Benutzungspflichtiger Radweg

Bei der links abgebildeten Verkehrsschildern besteht benutzungspflicht. Hier muss der Radfahrende beim ersten Schild den kombinierten Geh- und Radweg benutzen. Er hat dabei Rücksicht auf die Fußgägner zu nehmen und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren.

Beim zweiten und dritten Schild gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg.

Viele Radfahrende kennen diese Rechtslage nicht oder weichen auch bei wirklich schlechten Bedingungen auf den markierten Radweg aus, obwohl sie auch die Fahrbahn benutzen könnten.

Westenwall

Ein Beispiel hierfür ist der Westenwall Richtung Osten. Hier ist die Nutzung des Radweges nicht unproblematisch, da bei der Bushaltestelle der Radweg unterbrochen wird und es häufig zu Konflikten zwischen Radfahreren und Fußgängern kommt.

Falls man der Radweg nicht benutzt und auf der Fahrbahn fährt, kommt man leicht in Konflikt mit Autofahreren, die sich über die Radfahrer aufregen, weil sie nicht den Radweg benutzen und diese dann mit Absicht unter Missachtung des Mindesabstandes von 1.5 m überholen.

Was kann man tun?

Bei der Umwandlung eines Pflichtradweges in einen Angebotsradweg reicht Schilderabschrauben oft nicht aus: Der Radweg muss (auch ohne Schilder) als solcher erkennbar gemacht, Autofahrenden muss das neue Miteinander auf der Fahrbahn nahegebracht werden.

Um Autofahrende diesbezüglich zu sensibilisieren, sollten auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme angebracht werden​. Für Radfahrende besteht weiterhin die Wahlfreiheit zwischen der Benutzung der Fahrbahn und Radweg, was auch durch Piktogramme auf dem Gehweg dargestellt werden könnte. Eine solche Maßnahme wäre kostengünstig und kann zügig umgesetzt werden und würde zu mehr Verständnis zwischen Radfahrenden und Autofahrenden beitragen.

Beispiel aus Frankfurt a.M.

Der Kreisverband Hamm des ADFC hat diesen Vorschlag in seinem Postionspapier aufgenommen und fordert die Stadt Hamm auf, entsprechende Markierungen zu verwenden.

Weiter Informationen:


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