Immer wieder werden Radfahrende auf der Östingstraße angepöbelt – ist rote Farbe das Problem?

Veröffentlicht von Walter am

Update: 30.05.2022

Sechs Jahr wurde an der Östingstraße gebaut und im Juli 2019 wurde sie dann für den Verkehr komplett frei gegeben. Seitdem ist die wichtige Verbindung zwischen Lohauserholz und der Alleestraße entlang der Bahn wieder befahrbar.

Die Östingstraße ist auch für den Radverkehr wichtig

Östingstraße

Auch für den Radverkehr ist die Östingstraße eine wichtige Verbindung nach Süden. Eine Radhauptverbindung führt über die Grünstraße, durch das Gewerbegebiet vorbei an der Lebenshilfe Hamm (Tom-Mutters-Weg, Gallberger Weg, Klutestraße) zur Östingstraße.

Allerdings gibt es an der Östingstraße keinen Radweg. Nur zwischen Alleestraße und dem Hellweg Baumarkt ist ein (benutzungspflichtiger) Radweg vorhanden, der dort auch nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht. Radfahrende benutzen daher auf der Östingstraße ganz normal die Straße. Wer das nicht will, kann auf den in beide Richtungen für Fahrräder freigegebenen Gehweg ausweichen. Dann muss er aber mit Schrittgeschwindigkeit fahren, bis zur Bahnunterführung der Linie nach Soest, ab dort ist der Weg nur noch für Fußgänger erlaubt.

Autofahrende pöbeln Radfahrende an

Das scheint aber der ein oder andere PKW-Insasse völlig anders zu sehen. Schon oft habe ich selbst erlebt, dass ich angehupt werden, bei heruntergelassenem Fenster aufgefordert werde, den (nicht vorhandenen) Radweg zu benutzen. Manche erlauben sich dann auch schon mal, den eigentlich vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m beim Überholen deutlich zu unterschreiten und im schlimmsten Fall dann auch noch zu bremsen. Als juristischer Laie kann ich ein solcher Verhalten nicht bewerten, sind da jetzt nur Ordnungswidrigkeiten oder handelt es sich schon um Nötigung? 

Andere Radfahrende berichten ähnliche Erfahrungen, es handelt sich nicht um Einzelfälle.

Radweg nicht vorhanden

Östingstraße – Planung von Innen nach Außen. Fußgänger müssen sich mit der Restfläche begnügen.

Fragt sich nur, warum hat das Tiefbauamt bei seiner Planung nicht einen kombinierten Geh- und Radweg vorgesehen hat. Vermutlich war dafür einfach kein Platz. Das Regelmaß für einen einseitigen Zweirichtungsradweg beträgt 3 m (ERA 2010), dazu kommt noch der Gehweg. Der vorhandene Gehweg unterschreitet diese Maße deutlich. Und da in Deutschland immer noch Straßen von Innen nach Außen geplant werden, muss der Rad- und Fußverkehr mit dem auskommen, was bei einer solchen Vorgehensweise übrig bleibt.

Was ist Ursache des Problems

Die gut ausgebaute Östingstraße ist seit dem Neubau eine für PKW optimierte schnelle und bequeme Verbindung. Fahrräder stören da nur. Und viele Verkehrsteilnehmer glauben, Radfahrende gehören in der Östingstraße nicht auf die Straße. Und die allermeisten Radfahrenden halten sich auch daran und fahren auf dem Gehweg, zumal für den Gehweg auch noch rote Pflastersteine verwendet wurden, wie diese in der Regel für Radwege benutzt werden. Ist die rote Farbe das Problem? Oder sind es einfach mangelnde Kenntnisse der Verkehrsregeln? Beides spielt wohl eine Rolle, man kann davon ausgehen, dass etwa 80 % der Verkehrsteilnehmer die Regeln zur Benutzungspflicht von Radwegen nicht kennen, das gilt sowohl für Autofahrende als auch für Radfahrende. Radfahrer fahren in der Regel dort, wo sie sich am sichersten fühlen. Die Ängstlichen fahren auf dem Bürgersteig, die Mutigen benutzen die Fahrbahn.

CDU stellt Antrag zur Östingstraße

Östingstraße
Östingstraße

Unter der Eisenbahnbrücke ist der Gehweg nicht für Radfahrende freigegeben ist. Das hat CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum zu einem Antrag (0417/22) an die Bezirksvertretung veranlasst, auch unter der Brücke die Benutzung durch Fahrräder freizugeben. Die Problematik für den Radverkehr wird im Antrag der CDU gut beschrieben. Nur macht sich bei mir der Eindruck breit, dass die Vertreter der CDU die Regeln auch nicht richtig kennen. “Laut Beschilderung, muss hier der Fahrradfahrer in Richtung Stadt den Fahrradweg verlassen und auf der Straße innerhalb der Kurve unter der Unterführung fahren.” Die Östingstraße hat aber überhaupt keinen Fahrradweg. Vor und nach der Unterführung kann man ganz normal auf der Straße fahren, muss man aber nicht. Liest man den Antrag und den dazugehörigen Artikel  im WA vom 22.04.2022, so hat man den Eindruck, auch die CDU bevorzugt für den Radverkehr den Gehweg und geht nicht davon aus, dass es Radfahrende gibt, die lieber auf der Straße fahren. 

Update: Zum Antrag der CDU gibt es am 25.05.2022 eine Stellungnahme der Stadtverwaltung, die den Vorschlag auf Freigabe des Gehwags für Radfahrende ablehnt:

Allerdings gilt bereits am Beginn der Verengung des Gehweges kurz vor der Unterführung, der bis dahin aufgrund der Breite auch für Radfahrer freigegeben ist, das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“. Es ist aufgrund der schmalen Platzverhältnisse kurz vor und in der Unterführung nicht zulässig, den Radverkehr weiter auf dem Gehweg freizugeben. Die dazu nötige Gehwegbreite ist bei Weitem nicht vorhanden. Hier bleibt nur die Option das Rad zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

Fazit

Östingstraße/Am Ortsgüterbahnhof

Radfahrende dürfen auf der Östingstraße Richtung Innenstadt bis zur Straße Am Ortsgüterbahnhof (hinter dem Hellweg Baumarkt) die Straße benutzen, erst dort beginnt ein benutzungspflichtiger Radweg. Und als Radfahrer wollen wir uns auch nicht von der Straße vertreiben lassen, auch wenn das manchen Autofahrenden nicht passt oder sie sogar glauben, dass wir die Straße eigentlich nicht benutzen dürften. Solange nur wenige Fahrräder auf der Straße unterweg sind und die überwiegende Zahl der Radfahrenden auf dem Gehweg fährt, verstärkt sich dieser Eindruck noch mehr.

Helfen kann nur Aufklärung, entsprechende Schilder, Hinweise, z.B. Fahrradpiktogramme auf der Straße oder Kontrollen, ob Abstände beim Überholen eingehalten werden. Der Antrag der CDU ist im nachvollziehbar, damit wird der Radverkehr aber dann fast vollständig in Seitenbereich abgedrängt.

Fahrradpiktogramme auf den Fahrbahn verwendet die Stadt Hamm nach meinem Eindruck äußerst ungern und dass Überholabstände kontrolliert werden, ist in Hamm noch nicht vorgekommen. Ohne Gefährdung beträgt das Bußgeld für zu geringen Seitenabstand übrigens 30 €, mit Gefährdung deutlich mehr. Auf alle Fälle bin ich auf die Stellungnahme der Stadtverwaltung auf den Antrag der CDU gespannt. 

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