Stellungnahme des Radlerstammtischs zum Abfräsen der Schutzstreifen auf der Marker Dorfstraße

Veröffentlicht von Walter am

Mit einer unangekündigten und überraschenden Aktion hat die Stadt Hamm auf der Marker Dorfstraße die Schutzstreifen für Radfahrende abfräsen lassen. Als Anlass für die Maßnahme wird die Beschwerde eines Anwohners angegeben mit der Begründung, dass die Breite des Schutzstreifens nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Breite an dieser Stelle 1,2 m

Schutzstreifen sollten mindestens 1,25 m breit sein. Der in der Marker Dorfstraße liegt nur ganz knapp unter diesem Maß. Die Regelbreite eines Schutzstreifens beträgt 1,50 m, so steht es in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Die Schutzstreifen verengen die Fahrbahn und wirken dadurch geschwindigkeitsreduzierend. Wenn sich dann die Autofahrenden auch noch an die Vorgabe halten, dass die gestrichelte Linie nur im Bedarfsfall überfahren werden darf, z.B. wenn ein entgegenkommender LKW oder Bus ein Ausweichen erforderlich macht und dass auch bei Schutzstreifen der Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen zu beachten ist, bieten Schutzstreifen für Radfahrende ein deutliches Mehr an Sicherheit.

Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, gilt zusätzlich ein Halteverbot für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen. Vorher war es nur verboten, auf dem Schutzstreifen zu parken. Der dazugehörige Bußgeldkatalog wurde erst letztes Jahr verabschiedet und sieht für unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen ein Bußgeld von mindestens 55,- Euro vor. Diese Neuregelung der StVO wurde getroffen, um Radfahrende noch besser zu schützen. Gerade das Umfahren parkender Autos und das damit verbundene Einfädeln in den Kfz-Verkehr ist für Radfahrende gefährlich. Viele weichen dann lieber auf den Gehweg aus, was nicht erlaubt ist.

Mit der Aktion der Stadt Hamm wurden nicht nur die Schutzstreifen entfernt, sondern gleichzeitig auch das dort geltende Halteverbot aufgehoben. Man kann nun über die eigentliche Intention des Beschwerdeführers spekulieren, aber die Breite der seit 20 Jahren bestehenden Schutzstreifen war es vermutlich nicht. 

An vielen Stellen in Hamm gibt es Schutzstreifen, die die Mindestbreite von 1,25 m nicht einhalten. Sollten ausgelöst durch die Beschwerde bei der Marker Dorfstraße weitere Schutzstreifen entfernt und damit auch das Halteverbot aufgehoben werden, wäre das eine dramatische Verschlechterung der Sicherheit für Radfahrende in Hamm. Um das zu verhindern fordern die Mitglieder des Radlerstammtischs dringend entweder die Schutzstreifen auf das erforderliche Maß zu verbreitern oder, falls das nicht möglich ist, Halteverbotszonen einzurichten.

Die Stadtverwaltung hat offensichtlich die juristische Auseinandersetzung gegenüber dem Beschwerdeführer gescheut. Angeblich hatte die Stadt keine andere Wahl als die Schutzstreifen zu entfernen. Nur gibt es bei der Breite der Schutzstreifen keine gesetzlichen Vorgaben, nur die nicht verbindlichen Empfehlungen der ERA 2010. Weder in der StVO noch in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift existiert eine Angabe zur Breite von Schutzstreifen. In der Verwaltungsvorschriften zur StVO gibt es verbindliche Vorgaben zu der Breite benutzungspflichtiger Radwege, die an fast keiner Stelle in Hamm eingehalten werden. Beim Ausbau der Radwege gibt es wirklich dringenden Handlungsbedarf. 

Das Entfernen der Schutzstreifen auf der Marker Dorfstraße und die eventuell damit verbundenen Folgen ohne Vorankündigung und Absprache mit Politik und Betroffenen ist eine von Einzelinteressen geleitete unnötige Aktion auf Kosten der Sicherheit aller Radfahrenden.


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