Vom Westenwall in den Nordenwall mit dem Fahrrad

Veröffentlicht von Walter am

Wer mit dem Fahrrad von der Weststraße über den Westenwall in den Nordenwall fährt, hat einige Hindernisse zu überwinden. Zunächst führt der nicht benutzungspflichtige Radweg direkt auf ein nachträglich errichtetes Buswartehäuschen zu. Da eine Weiterfahrt auf dem Radweg nicht möglich ist, wurde unmittelbar vor dem Wartehäuschen das Verkehrszeichen Gehweg (VZ 239) mit dem Zusatzzeichen Radverkehr frei (VZ 1022-10) aufgestellt.

Der ADFC Hamm hatte vorgeschlagen, den Radverkehr vor dem Wartehäuschen durch entsprechende Markierungen auf die Fahrbahn umzuleiten. Damit wäre eine klare Führung des Radverkehrs gegeben und die Radfahrenden wüssten, wie sie sich zu verhalten haben.

Stattdessen wurde das Verkehrszeichen Gehweg/Radfahrer frei einige Meter weiter vorne aufgestellt. Damit darf ab den Schild nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Befahren Radfahrende eine freigegebene Fußgängerzone oder einen Gehweg mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, droht ihnen ein Bußgeld von 15 Euro. Der Sinn dieser Maßnahme erschließt sich nicht, er bedeutet eine deutliche Verschlechterung für den Radverkehr.

Die Unsicherheit der Radfahrenden, wie sie vor dem Wartehaus fahren sollen, hat sich nicht verringert. Entweder fädelt man sich auf der Fahrbahn in den Verkehr ein, was relativ unproblematisch ist, da die Geschwindigkeit an dieser Stelle auf 20 km/h begrenzt ist. Oder man fährt auf dem Bürgersteig weiter und schlängelt sich durch die Fußgänger hinter dem Buswartehäuschen, was nicht sehr komfortabel ist. Die Breite des Gehwegs beträgt hier vermutlich weniger als 2,50 m, wie es für den Mischverkehr erforderlich ist.

Radfahrende haben nun die Möglichkeit, hinter den Wartehäuschen ab der Brauereistraße auf dem (nicht benutzungspflichtigen) Radweg weiterzufahren (falls dort nicht mal wieder ein Auto anhält) oder die Fahrbahn zu benutzen. Fährt man auf der Fahrbahn, wird man vor der Einmündung der Nordstraße auf den Radweg gezwungen.  Hier wird der Radweg benutzungspflichtig, was durch eine Fahrbahnmarkierung deutlich gemacht wird.

Der Radweg führt nun bis zu einer Radfahrerampel unmittelbar vor der Nordstraße. Die Radverkehrsführung, markiert durch eine Radfurt mit gestrichelter Breitstrichmarkierung, wird über den Knotenpunkt auf die linke Fahrbahnseite geführt.

In Richtung Norden kann man hier auf dem Radweg parallel zur Nordstraße kreuzungsfrei durch die Unterführung der Adenauerallee in Richtung Münsterstraße weiterfahren, was sehr komfortabel ist.

Möchte man jedoch in östlicher Richtung auf dem Nordenwall weiterfahren, ist man gezwungen, auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg auszuweichen, obwohl das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist. Um zum Hans-Böckler-Platz zu gelangen, muss der Nordenwall gequert werden, was aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens durch die Sperrung der Adenauerallee oft schwierig ist. Die Radverkehrsführung ist eindeutig so angelegt, dass ein Geradeausfahren aufgrund der Bepflanzung nahezu unmöglich und offensichtlich auch nicht erwünscht ist.

Würde man die Radwegebenutzungspflicht aufheben, könnte der Kfz-Verkehr vom Westenwall einfach im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr in den Nordenwall einfahren. Dies würde den PKW-Verkehr ggf. verlangsamen, aber eigentlich ist die Leichtigkeit des Verkehrs im Straßenverkehrsgesetz nicht auf den motorisierten Verkehr beschränkt.


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