Fahrradstraßen in Hamm

Veröffentlicht von Walter am

Laut Westfälischer Anzeiger gibt es In Hamm 14 Straßen, die die Stadt zur Fahrradstraße umgewidmet hat. Es handelt sich dabei durchweg um unechte Fahrradstraßen, d.h. die Straßen sind für den KFZ-Verkehr freigegeben.

Viele dieser Fahrradstraßen werden übehaupt nicht als Fahrradstraße wahrgenommen. Außerdem scheinen viele Autofahrende nicht zu wissen, wie sie sich auf einer Fahrradstraße zu verhalten haben. Denn auf Fahrradstraßen gelten besondere Verkehrsregeln. Falls keine Zusatzschilder wie „Anlieger frei“ oder „KFZ frei“ angebracht sind, dürfen nur Fahrräder fahren, auch Inlineskater, Fußgänger und Kinder mit Fahrrad unter acht Jahren müssen auf den Fußgängerweg ausweichen.

Auf Fahrradstraßen ist die maximale Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt und der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Andere Kfz müssen daher ggf. ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren. Zudem ist erlaubt, dass Radfahrende nebeneinander auf der Fahrradstraße fahren.

Fahrradstraßen sollen nur dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr ganz oder zeitweise die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Fahrradstraßen sollten vorfahrtberechtigt sein. In der Grünstraße ist daher eine Änderung der Vorfahrt vorgesehen.

Fahrradstraßen in Hamm

  • Brüderstraße (Antonistraße – Nordenwall);
  • Bromberger Straße (Kornmersch – Bockumer Weg),
  • Feidikstraße (Grünstraße – Goethestraße);
  • Franziskanerstraße (Nordenwall – Oststraße);
  • Grünstraße (Feidikstraße – Alleestraße),
  • Heithofer Allee (Papenweg – Marker Dorfstraße);
  • Lilienstraße (Werler Straße – Ludwig-Erhard-Straße);
  • Ostring (Südstraße – Heßlerstraße);
  • Rautenstrauchstraße (Friedrich-Ebert-Straße – Stefanstraße);
  • Rottwiese; Schleusenweg (Lippestraße – Biberweg);
  • Sedanstraße (Feidikstraße – Bismarckstraße);
  • Ursulastraße (Ostendorfstraße – Fischerstraße);
  • Von-der-Marck-Straße (Grünstraße – Werler Straße).
https://umap.openstreetmap.de/de/map/fahrradstrassen-in-hamm_19049

Fahrradstraßen sollen den Radverkehr bündeln, so dass Radfahrende möglichst frei von PKW-Verkehr unterwegs sein können. Sinnvoll wäre daher Hauptverbindungsrouten für Räder auf Fahrradstraßen zu führen. Aus meiner Sicht sollten dann die Fahrradstraßen auch Bestandteil eines Radverkehrsplans sein. Im Moment sieht das in Hamm aber eher wie ein Flickenteppich aus, aber immerhin liegen die Bromberger Str. und die Rautenstrauchstr. auf der Radhauptroute nach Bockum. Die Grünstraße ist Bestandteil der Hauptroute nach Rhynern und Lohauserholz.

Markierung von Fahrradstraßen

Die Ratsfraktion der Grünen hat jetzt Anträge an der Rat der Stadt Hamm gestellt, die Heithofer Allee und die Grünstraße durchgänig auf einer Breite von 4 m mit roter Farbe zu markieren, ähnlich wie dies in Münster z.B. auf der Schillerstraße geschehen ist.

Die Stadtverwaltung ist davon nicht begeistert, da die Einfärbung der Fahrbahn sehr teuer ist. Die Stadtverwaltung will demnach zur Verdeutlichung der Fahrradstraße auf einer Länge von etwa acht Metern eine Rotmarkierung an den beiden Enden der Straße aufbringen. (WA online)

In Düsseldorf ist man einen anderen Weg gegangen, um Fahrradstraßen zu markieren. Auf beiden Seiten der Straße wird ein ca. 30 cm breiter Streifen rot eingefärbt. Ähnliche Markierungen werden auch in Baden-Würtemberg empfohlen. Dies ist sicher auch eine Option für die Hammer Fahrradstraßen.

https://twitter.com/Fahrradhauptst1/status/1453592453714489346
https://www.stvo2go.de/fahrradstrasse-markierung/

Artikel im WA und weitere Informationen

Informationen zu Fahrradstraßen


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