Grünpfeil für Radverkehr – nicht in Hamm

Veröffentlicht von Walter am

Das Verkehrszeichen wurde mit der der StVO-Novelle vom 28. April 2020 eingeführt. Die neue Regelung ermöglicht es Radfahrern, von einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg während einer Rotphase rechts abzubiegen, soweit die Verkehrslage dies zulässt. 

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat schon unmittelbar nach Novellierung am 7. Mai 2020 in einem Erlass den Einsatz des Verkehrszeichens für NRW geregelt und damit die Zeit bis zur Veröffentlichung der der Verwaltungsvorschriften zu verkürzen. Das bedeutet, dass seit vier Jahren das VZ 721 rechtssicher eingesetzt werden kann.

In vielen Städten in NRW gibt es den Grünpfeil

Grünpfeil für Radverkehr in Dortmund

In Münster wurde der Rechtspfeil für den Radverkehr bereits seit 2019 im Rahmen eines Modellversuchs umgesetzt, inzwischen haben viele Städte das Verkehrszeichen installiert, weil es die Wartezeiten an Ampeln für Radfahrende verkürzt. Außerdem trägt es zu mehr Rechtssicherheit bei, da viele Radfahrende beim Rechtsabbiegen das Rotlicht umgehen, indem sie kurz absteigen und schieben, das Rotlicht einfach ignorieren oder rechts am Ampelmast vorbeifahren.

Zu den Städten in NRW, in denen der VZ 721 bereits installiert ist, gehören Dortmund, Düsseldorf, Neuss, Köln, Essen, Münster, Lünen und Bielefeld.

Weitere Informationen zum Grünpfeil für den Radverkehr finden Sie im Radwege-Wiki.

Kein Grünpfeil für den Radverkehr in Hamm

In Hamm gibt es das Zeichen nicht. Zwar wurde dem ADFC in einem Gespräch im November 2022 mitgeteilt, dass die Stadt systematisch alle in Frage kommenden Lichtsignalanlagen auf die Anbringung des VZ 721 prüft. Seitdem ist nichts passiert – meines Wissens gibt es auch keine Aussage, ob das Verkehrszeichen in Hamm installiert werden soll.

Im Mai 2022 wurde ein Antrag nach §24 GO für das Verkehrszeichen 721 für den Knoten Münster Straße/Heessener Straße gestellt. Das Schreiben blieb unbeantwortet. Zuletzt wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt handelt und entsprechende Entscheidungen in der Unfallkommission, die am 24.11.2023 getagt hat, getroffen werden müssen. Ergebnisse sind nicht bekannt.

In der Bezirksvertretung Uentrop stellten SPD und FDP im August 2021 den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, ob an der Einmündung der Marker Allee in die Soester Straße, Fahrtrichtung stadtauswärts in Richtung Uentrop, im Sinne der Verkehrssicherheit ein Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer eingerichtet werden kann. Die Verwaltung lehnte den Antrag ab, da auf der Marker Allee keine Radwegebenutzungspflicht besteht und ein genereller Grünpfeil nicht eingerichtet werden kann.

Der Grünpfeil für den Radverkehr vermindert Wartezeiten

Fahrradfreundlich bedeutet auch frei von Hindernissen und Barrieren. Ampeln stellen Barrieren dar, insbesondere wenn sie diskriminierend geschaltet sind, z.B. durch lange Anforderungs- und Wartezeiten. Der Grünpfeil könnte oft helfen, die Wartezeiten zu verkürzen – bisher aber nicht in der Stadt Hamm.


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