Lärmaktionsplanung in Hamm

Veröffentlicht von Walter am

Tempo 30 – Lärmschutz

Bei meinem kürzlichen Besuch in Detmold fiel mir auf, dass auf den Hauptstraßen der Innenstadt (z.B. der Paulinenstraße) seit letztem Jahr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h galt (ohne Zusatzschild Lärmschutz). Dies schien mir ungewöhnlich, da es sich um eine der Hauptstraße handelte, auf denen üblicherweise höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind und laut StVO eigentlich Tempo 30 nur vor Schulen, Altenheimen etc. eingerichtet werden dürfen. 

Warum kann Detmold Tempo 30 auf Hauptstraßen einrichten, aber Hamm nicht?

Nach einiger Recherche stellte sich heraus, dass diese Maßnahme Teil der vierten Stufe des Lärmaktionsplans ist, die im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt wurde. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Lärmbelastung in urbanen Gebieten zu reduzieren und dadurch die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger zu verbessern. 

Beteiligungsverfahren in Hamm bis 27.09.2024

Die Stadt Hamm befindet sich derzeit in diesem Prozess. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans ist dort in der Phase der öffentlichen Beteiligung, in der Bürger bis Ende September 2024 ihre Meinungen und Anregungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen einbringen können. Allerdings erfolgte dies ohne große Ankündigung, versteckt auf der Homepage findet man die entsprechenden Informationen. Es hat wohl auch eine Amtliche Mitteilung gegeben, ob, wann und wo diese veröffentlicht wurde, ist mir nicht bekannt. 

Lärmkarten als Grundlage

Auszug aus der Lärmschutzkarte für Hamm

Grundlage für diese Maßnahmen sind Lärmkarten, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erstellt wurden. Diese Karten zeigen, in welchen Bereichen die Lärmbelastung besonders hoch ist und wo Handlungsbedarf besteht. Eigentlich sollte alle fünf Jahre ein breites Beteiligungsverfahren stattfinden, in Hamm hat man aber den Eindruck, dass möglichst wenig Aufheben und die 4. Stufe des Lärmaktionsplans gemacht werden soll. Den Aktionsplan der 3. Stufe für Hamm aus dem Jahr 2018 findet man auf der Homepage der Stadt Hamm.

Lärmaktionspläne können die Lebensqualität verbessern

Die Erfahrung in Detmold verdeutlicht, wie wichtig solche Lärmaktionspläne sind und welche direkten Auswirkungen sie auf das alltägliche Leben in einer Stadt haben können. Auch in Hamm sind durch diese Pläne in Zukunft Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und bauliche Veränderungen möglich, um die Lärmbelastung zu senken und so die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Maßnahmen zu Minderung des Lärmschutzes sind vielfältig und reichen von Aufbringung von Flüsterasphalt bis zur Temporeduzierung auf den betroffenen Straßen. 

Tempo 30 auf der Wilhelmstraße

Unfälle mit PKW-Beteiligung und Personenschäden über den Zeitraum 2021 bis 2023

Die Wilhelmstraße in Hamm gehört zu den stark lärmbelasteten Straßen, wie aus den Lärmkarten leicht ersichtlich ist. Der ADFC Hamm fordert für die Wilhelmstraße aufgrund der Unfallhäufigkeit seit langem Tempo 30. Die Stadt Hamm lehnt dies ab und verweist auf die fehlende Rechtsgrundlage. Aus Lärmschutzgründen ist eine Reduzierung auf Tempo 30 aber durchaus möglich. Man muss es nur wollen – aber in Hamm will man nicht. In der 3. Stufe des Lärmaktionsplans von 2018 heißt es:

 “Es wurden einzelne Abschnitte identifiziert, bei denen eine Einführung von streckenbezogenem Tempo 30 grundsätzlich möglich ist. Die in der 2. Stufe identifizierten Abschnitte wurden überprüft. Es wurde festgestellt, dass die Einführung nur mit einem erheblichen Umbau der Lichtsignalanlagen einhergehen kann. Zudem wurden jedes Mal auch Belange des ÖPNV berührt. Da es sich nur um kurze Abschnitte gehandelt hat, ist die Aufbringung des lärmoptimierten Asphalts die günstigere Lösung.”

Ist die mangelnde Bereitschaft, Ampeln umzuprogrammieren, wichtiger als die Gesundheit der Menschen, die an stark befahrenen und lärmbelasteten Straßen wohnen?

Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung

Zum Thema Lärm, Lärmschutz und Lärmaktionsplan gibt es eine Vielzahl von Informationen im Netz. Einige Quellen, die ich bei meinen Recherchen benutzt habe, sind im Folgenden angegeben.

Gesetzliche Grundlagen

Umweltbundesamt

Landesamt für Natur und Umwelt

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)

Stadt Hamm

Lärmaktionspläne

Detmold


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