Stadt Hamm stellt Planung der Radhauptroute nach Herringen vor

Veröffentlicht von Walter am

Die Stadt Hamm hat nun offiziell die Beschlussvorlage zur geplanten Radhauptroute nach Herringen veröffentlicht. Bereits im Mai hatten Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Hamm die Gelegenheit, sich gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamts und Tiefbauamts ein Bild von der vorgesehenen Strecke zu machen. Im Anschluss übermittelte der ADFC der Stadtverwaltung eine detaillierte Stellungnahme zu den Plänen.

Radhauptroute nach Herringen

Die Radhauptroute soll zukünftig über die Wilhelmstraße, Lange Straße, Bonifatiusweg, Herringer Weg, Dortmunder Straße bis hin zur Neufchateaustraße führen. Eine zentrale Forderung des ADFC war dabei, die Lange Straße bis zum Bonifatiusweg in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Diese Forderung stützt sich auch auf die Empfehlungen des Masterplans Mobilität, der Fahrradstraßen als besonders vielversprechende Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs hervorhebt. Die Stadtverwaltung lehnt diese Forderung jedoch ab, da angeblich zu wenig Radverkehr in der Langen Straße vorhanden sei. Dies erscheint angesichts der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Einrichten von Fahrradstraßen ausdrücklich erleichtert, wenig nachvollziehbar.

Als bereits umgesetzte Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs verweist die Stadt u.a. auf die neuen Radfahrstreifen an der Dortmunder Straße zwischen Schachtstraße und Torksfeld/Fangstraße. Ursprünglich gab es für den Abschnitt den Beschluss, Protected Bikelanes einzurichten, was von der Stadtverwaltung abgelehnt wurde. Mit einer Breite von 1,85 Metern inklusive Rinnstein und Breitstrichmarkierung entsprechen die Radfahrstreifen zwar der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), allerdings ist davon auszugehen, dass sie den zukünftigen, strengeren Anforderungen der ERA 2025 nicht mehr gerecht werden. Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, inwieweit diese Maßnahme als zukunftsfähig betrachtet werden kann. Der ADFC lehnt diese viel zu schmalen Radfahrstreifen ab, da sie nicht mehr zu Fahrbahn gehören und damit das Abstandgebot von 1,5 m beim Überholen strittig ist und von den allermeisten Pkws und Lkws nicht eingehalten wird. Das ist keine sichere Radverkehrsinfrastruktur, auf der man sein Kind allein zur Schule radeln lassen würde.

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ADFC


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