Unklare Situation auf der Heessener Straße ist beseitigt worden
Update 23.05.2022
Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen – Änderung eines Verkehrszeichens
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit diesem Schreiben beantrage ich das Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) an der Heessener Straße/Auf dem Loh zu entfernen und durch eine Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) zu ersetzen.
Begründung
Laut Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ist die Anbringung von VZ 240 nur gestattet, wenn der gemeinsame Geh- und Radweg mindestens über eine Breite von 2,5 m verfügt. Dieses Breitenmaß wird an der Stelle unterschritten, hier beträgt die Breite lediglich 2 m. Damit sind die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht nicht gegeben.
Die Ausnahmeregelung, dass an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden kann, ist hier nicht gegeben, da an dieser Stelle ein für den Radverkehr freigegebener Bussonderfahrstreifen vorhanden ist.
Für den Radfahrenden ist an dieser Stelle nicht erkennbar, welche Regel für ihn gilt. Die Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs steht im deutlichen Widerspruch zu den Fahrradpiktogrammen auf der Busspur. Um die freigegebene Busspur zu erreichen, müssen die Radfahrenden die Rechtsabbiegerspur überqueren. Daher kann es auch kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen, wenn Radfahrende, die rechts in die Münsterstraße abbiegen wollen, die Rechtsabbiegerspur benutzen. Ein entsprechende Linienführung für Radfahrende zur Busspur oder die Anbringung von Fahrrad-Piktogrammen auf der Rechtsabbiegerspur wären wünschenswert, damit Autofahrende auf die Nutzungsmöglichkeit durch den Radverkehr aufmerksam gemacht werden.
Anwort vom 12. Mai 2022
Sehr geehrter Herr Hupfeld,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben an die Stadtverwaltung Hamm.
Das zuständige Tiefbau- und Grünflächenamt hat Ihre Anregung geprüft.Als Fazit kann ich Ihnen mitteilen, dass heute Morgen eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Änderung der bestehenden Beschilderung geschrieben wurde (Fußweg und Radfahrer frei), da die vorhandene Ausweisung als gemeinsamer Rad/Fußweg noch ein Altbestand ist und nicht den derzeitigen Anforderungen der Empfehlung für Radverkehrsanlagen entspricht.
Auf eine Rotmarkierung bzw. Linienführung vom Bürgersteig bis zur Busspur wird verzichtet, da dies dem Radfahrer eine vermeintliche Vorfahrt suggerieren und es so zu einem erhöhten Unfallrisiko kommen könnte. Ferner hat der Radfahrende noch eine Wahlmöglichkeit, da er auch den Bürgersteig weiterhin benutzen kann.Nichts ist so gut, dass wir es nicht noch besser machen können – daher danken wir Ihnen vielmals für Ihre Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hamm
Im Auftrag
Büro des Oberbürgermeisters
Referat für Grundsatzfragen
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
12.05.2022
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