Neuer Bußgeldkatalog vom Bundesrat verabschiedet – Radeln auf dem Gehweg wird richtig teuer

Veröffentlicht von Walter am

Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat einem Vorschlag der Bundesregierung zur sogenannten Bußgeldnovelle zugestimmt.Die Verordnung wurde am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann drei Wochen später in Kraft treten. Am 10. November 2021 ist es soweit.

Der Vollzug der damaligen Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 war aufgrund juristische Fehler ausgesetzt. Eineinhalb Jahre hat es jetzt gedauert, bis sich Bund und Länder einigten, auch weil der Verkehrsminister Scheuer die von seinem Ministerium verursachten Fehler nutzte, die Fahrverbote bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit abzuschwächen.

Im zukünftigen Bußgeldkatalog geht es hauptsächlich um den Schutz der Radfahrer und deutlich höhere Bußgelder für zu schnelles Fahren und Parken auf Geh- und Radwegen. 

Radfahren auf dem Gehweg wird richtig teuer

Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. 

Rücksichtsloses fahren auf dem Gehweg sollte wirklich unterbleiben. Auf der anderen Seite sehe ich viele Jugendliche oder auch ältere Menschen, die auf den Gehweg ausweichen, weil sie sich auf der Straße nicht sicher fühlen. Oft zwingt einen die miserable Radinfrastruktur zum Fahren auf dem Gehweg. Radwege mit 80 cm Breite und weniger, in Hamm an vielen Stellen der Standard, erlauben kein Überholen, ohne über den Gehweg zu fahren.

Beispiel Nordenstiftsweg

Gerade auf dem Nordenstiftsweg sehe ich oft Radfahrende auf den Gehweg fahren, obwohl dieser stellenweise extrem schmal ist. Auch die Schülerinnen und Schüler benutzen regelmäßig den Gehweg auf dem Weg zur Schule. Die Situation für Radfahrende hat sich auch durch das Überholverbot für einspurige Fahrzeuge nicht verbessert. Ich fände es fatal, wenn diese Menschen demnächst abkassiert würden.

Es sollte bei der Erhöhung des Bußgeldes auch dringend die Infrastruktur geschaffen werden, die ein Ausweichen auf den Gehweg nicht nötig macht.


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