Schutzstreifen ohne Schutz

Veröffentlicht von Walter am

In Hamm gibt es an mehreren Stellen Schutzstreifen, die mehr als problematisch sind und wenig Schutz für Radfahrende bieten. Beispiel für einen solchen Schutzstreifen ist die Eichstedtstraße in Bockum-Hövel.

Schutzstreifen in der Eichstedtstraße

Der Schutzstreifen in der Eichstedtstraße ist 1 m breit und führt direkt an parkenden Autos vorbei. Außerdem führt er über Straßenabflüsse, wie dies auf dem Bild deutlich zu sehen ist.

Wie sollte ein Schutzstreifen aussehen

Für die Gestaltung von Schutzstreifen gibt es Vorgaben, die in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) von 2010 beschrieben sind.

Die Regelbreite der Schutzstreifen beträgt 1,50m (inkl. Leitlinie). In beengten Verhältnissen kann der Schutzstreifen auf 1,25m reduziert werden. Für den Radverkehr nicht befahrbare Flächen (Rinnen, Breite der Straßeneinläufe) werden auf das Breitenmaß nicht angerechnet.

Wenn der Schutzstreifen an parkenden Autos vorbei führt, ist ein zusätzlicher Sicherheitsstreifen von 0,5 – 0,75 m zu den Parkreihen vorzusehen.

Von diesen Vorgaben ist der Schutzstreifen in der Eichstedtstraße weit entfernt.

Rechtsfahrgebot für Radfahrende

Besonders problematisch wird diese regelwidrige Ausführung des Schutzstreifens dadurch, dass eine Rechtsfahrgebot für Radfahrer gilt. Radfahrer müssen den Schutzstreifen benutzen, sonst kann ein Bußgeld erhoben werden. Der Bußgeldkatalog sieht folgende Strafen vor:

102142Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfah­rgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 15€
102143Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahr­gebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten und behinderten dadurch Andere.20€

Abstandsregeln werden von Autofahrern nicht eingehalten

Im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen, der nicht als Bestandteil der Fahrbahn gilt, muss bei einem Schutzstreifen ein ausreichender Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Weil der Schutzstreifen kein anderer Straßenteil ist, sondern zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO für das Überholen Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar.

Leider sieht die Realität anders aus. Viele Autofahrende kennen diese Regel nicht und missachten gerade wegen des Schutzstreifens den erforderlichen Mindestabstand. Der Radfahrende befindet sich dann zwischen parkenden Autos mit der Gefahr von sich öffnenden Türen und nahe vorbeifahrenden Fahrzeugen.

Dieser Schutzstreifen ist gefährlich und überflüssig

Eine solche Ausführung von Schutzstreifen ist für Radfahrende gefährlich und auch überflüssig. Auf der Eichstedtstraße gilt Tempo 30. Nach Empfehlung von Verkehrsplanern kann in Tempo-30-Zonen der Radverkehr gefahrlos auf der Fahrbahn geführt werden. (s. AGFK-BW)

Daher wäre es die beste Lösung, diesen Schutzstreifen einfach zu entfernen, er ist schlichtweg nicht notwendig.

Weitere Informationen


1 Kommentar

Eichstedtstraße – Schutzstreifen ohne Schutz (Reaktion der Stadt Hamm) – Radwege Hamm · 17. Mai 2020 um 09:31

[…] Situtation in der Eichstedtstraße habe ich schon in einem Blogbeitrag ausführlich beschrieben. Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretum Bockum-Höver einen […]

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