ADFC Hamm fordert Tempo 30 auf der Wilhelmstraße

Veröffentlicht von Walter am

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) in Hamm setzt sich nachdrücklich für die Einführung von Tempo 30 auf der Wilhelmstraße ein. Hintergrund der Forderung sind die zahlreichen Unfälle zwischen Pkw und Radfahrern sowie Fußgängern auf der Wilhelmstraße. Allein im Jahr 2022 ereigneten sich 14 solcher Unfälle, hinzu kamen 2 weitere Unfälle mit Fahrradbeteiligung. Die Wilhelmstraße stellt aufgrund der hohen Unfallhäufigkeit und der vielen Kreuzungen und Einmündungen eine besonders gefährliche Strecke für den Radverkehr dar. Zudem ist die Straße ein wichtiger Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler, die die Schulen am Friedrich-Ebert-Park, die Wilhelm-Busch-Schule und die Berufskollegs am Vorheider Weg besuchen. Langfristig soll die Wilhelmstraße als Teil der Radhauptrouten fahrradfreundlich umgebaut werden. Darauf können wir nicht warten. Tempo 30 ist daher aus Sicht des ADFC eine unverzichtbare Sofortmaßnahme für diese zentrale Radverbindung in den Westen, nach Herringen und Pelkum. Sie ist kostengünstig und einfach umzusetzen.

Die Grafik zeigt Unfälle mit Personenschäden von PKW mit Radfahrenden oder Fußgänger*innen in 2022
Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Grafik zeigt Unfälle mit Personenschäden von PKW mit Radfahrenden oder Fußgänger*innen in 2022
Quelle: Statistisches Bundesamt

Argumente für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h:

1. Verkehrssicherheit erhöhen: Die hohe Anzahl von Unfällen zwischen Kfz und Radfahrern sowie Fußgängern auf der Wilhelmstraße ist besorgniserregend. Durch die Einführung von Tempo 30 kann das Unfallrisiko deutlich gesenkt werden, da die Fahrzeuge im Notfall schneller zum Stehen kommen und so mögliche Kollisionen vermieden werden können, da sich der Anhalteweg bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 halbiert.

2. Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer: Da die Wilhelmstraße von vielen Radfahrern und Fußgängern genutzt wird, ist deren Sicherheit zu gewährleisten. Entlang der Wilhelmstraße bzw. in den angrenzenden Quartieren befinden sich Schulen, eine Kindertagesstätte und ein Stadtteilzentrum. Bei Tempo 30 ist das Risiko schwerer Verletzungen deutlich geringer als bei Tempo 50. So überleben nur 2 von 10 Fußgängern eine Kollision bei 50 km/h, aber 9 von 10 bei 30 km/h.

3. Förderung des Umweltschutzes: Durch Tempo 30 können auch Emissionen und Lärm reduziert werden. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und schafft ein angenehmeres Lebensumfeld für die Anwohnerinnen und Anwohner. Denn Tempo 30 wird vom menschlichen Ohr als Halbierung des Verkehrs wahrgenommen.

4. Schulwegsicherheit: Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Wilhelmstraße als Teil ihres Schulwegs zu den Schulen am Friedrich-Ebert-Park, der Wilhelm-Busch-Schule oder den Berufskollegs am Vorheider Weg. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird dieser Schulweg sicherer, da Kinder und Jugendliche besser vor potenziell gefährlichen Situationen geschützt sind.

5. Förderung des Radverkehrs: Eine angemessene Verkehrssicherheit ist ein wichtiger Faktor, um den Radverkehr zu fördern und mehr Menschen dazu zu ermutigen, das Fahrrad als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel zu nutzen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h schafft eine freundlicheres Umfeld für Radfahrende und fördert deren Präsenz im Straßenverkehr. Dies ist für die Wilhelmstraße von besonderer Bedeutung, da sie Teil der Hauptradrouten nach Pelkum und Herringen ist.

Für die ca. 2,2 km lange Strecke würde sich die Fahrzeit für Pkw und Busse von 2,6 min auf 4,4 min erhöhen, also um weniger als 2 min (bei angenommener konstanter Geschwindigkeit). Angesichts der Ampelschaltungen und Stopps auf der Strecke ist dies ein vertretbarer Zeitverlust im Vergleich zu den genannten Vorteilen.

Die Einführung von Tempo 30 auf der Wilhelmstraße in Hamm ist daher ein notwendiger Schritt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen, die Umweltbelastungen zu reduzieren und insbesondere den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen, spätestens wenn die in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung dies ermöglichen.

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