70 € Bußgeld bei Verstoß von Überholverbot für einspurige Fahrzeuge
Bei der letzten Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 wurde das neue Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) eingeführt. In Hamm hat man dieses Verkehrszeichen benutzt, um die problematische Situation am Nordenstiftsweg zu entschärfen. Das hat aber wenig gebracht, da sich Weiterlesen