Im April 2020 hat es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gegeben, die gerade Radfahrende besser schützen sollen, z.B. das Abstandsgebot beim Überholen und Halteverbot auf Radstreifen und Schutzstreifen. Aufgrund von rechtlichen Problemen hat der Bundesrat den zugehörigen Bußgeldkatalog erst am 08.10.2021 verabschiedet. Der Bußgeldkatalog wurde dann am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt drei Wochen später am 9.11.2021 in Kraft.
Damit können erst jetzt auch Bußgelder für die neu eingeführten Regelungen erhoben werden. Aber auch Verstöße von Radfahrenden werden richtig teuer, z.B auf dem Fahrradweg in entgegengesetzer Richtung oder auf dem Gehweg fahren kostet dann mindestens 55 €.
Abstandsverstoß
Nichteinhaltung des Abstandsgebots von 1,50 m innerorts bzw. 2 m außerorts beim Überholen von Fußgängern, Radfahreren oder Elektrokleinstfahrzeugen
Abstandsverstoß bis zu 80 km/h
25 Euro
… mit Gefährdung
30 Euro
Überholverbot (auch bei Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen Vz. 277.1)
Überholen trotz Überholverbot
70 Euro
Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot
150 Euro – 1 Punkt
Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen
55 Euro
… mit Behindeurng
70 Euro
… länger als eine Stunde
70 Euro
Halten in zweiter Reihe
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe
55 Euro
Abbiegen von LKW mit max. 7 km/h
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Erhöhte Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Tempo-Überschreitung innerorts
bis 10 km/h
30 Euro
11-15 km/h
50 Euro
16-20 km/h
70 Euro
21-25 km/h
115 Euro 1 Punkt
Bußgeldkatalog für Radfahrer
Beleuchtung am Fahrrad
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht
20 €
… mit Gefährdung
25 €
… mit Unfallfolge
35 €
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
Auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Zudem gefährden sie sich selbst dabei in höchstem Maße.
einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
60 € – 1 Punkt
… mit Gefährdung
100 € – 1 Punkt
… mit Unfallfolge
120 € – 1 Punkt
qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
100 € – 1 Punkt
… mit Gefährdung
160 € – 1 Punkt
… mit Unfallfolge
180 € – 1 Punkt
Sind die Radwege allerdings nicht besonders gekennzeichnet, besteht keine Pflicht, diese zu benutzen, und Radfahrer dürfen auf die Straße ausweichen. Doch an das Rechtsfahrgebot müssen sich Radfahrer stets halten.
Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
Verstoß
Bußgeld
freihändig fahren
5,00 €
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
15,00 €
… mit Behinderung
25,00 €
… mit Gefährdung
30,00 €
… mit Unfallfolge
35,00 €
Verstoß gegen Radwegebenutzungspflicht
20,00 €
… mit Behinderung
25,00 €
… mit Gefährdung
30,00 €
… mit Unfallfolge
35,00 €
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer
20,00 €
… mit Gefährdung
25,00 €
… mit Unfallfolge
30,00 €
verbotswidriges Befahren eines Fußgängerbereichs
25,00 €
… mit Gefährdung
35,00 €
… mit Unfallfolge
40,00 €
Verstoß gegen ein Verkehrsverbot (z. B. Einfahrtsverbot, Durchfahrtsverbot)
25,00 €
… mit Gefährdung
35,00 €
… mit Unfallfolge
40,00 €
Radweg in falscher Richtung befahren
55,00 €
… mit Behinderung
70,00 €
… mit Gefährdung
80,00 €
… mit Unfallfolge
100,00 €
vorschriftswidrig Gehweg befahren
55,00 €
… mit Behinderung
70,00 €
… mit Gefährdung
80,00 €
… mit Unfallfolge
100,00 €
vorschriftswidrig Verkehrsinsel benutzt
55,00 €
… mit Behinderung
70,00 €
… mit Gefährdung
80,00 €
… mit Unfallfolge
100,00 €
vorschriftswidrig Grünanlagen benutzt
55,00 €
… mit Behinderung
70,00 €
… mit Gefährdung
80,00 €
… mit Unfallfolge
100,00 €
vorschriftswidrig Seitenstreifen befahren (außer auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen)
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