Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn: Neue rechtliche Grundlage macht Piktogrammketten möglich

Veröffentlicht von Walter am

Die Fahrradinfrastruktur ist ein zentrales Thema für Fahrradfahrer und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. In der Stadt Hamm wurde im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) über die Situation auf der Östingstraße diskutiert. Viele Radfahrer nutzen dort den für Fahrräder freigegebenen Gehweg, da es keinen separaten Radweg gibt. Aber auch das Fahren auf der Fahrbahn ist auf der Östingstraße erlaubt. Diese Konstellation führt zu Konflikten mit Autofahrern und gefährlichen Situationen. Der ADFC Hamm hat daher Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn vorgeschlagen, die darauf hinweisen sollen, dass Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist. Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe und die neue rechtliche Grundlage für diese Maßnahme.

Der Konflikt auf der Östingstraße

Die Östingstraße in Hamm verfügt über keinen Radweg, lediglich der Gehweg ist für Radfahrer freigegeben. Viele Radfahrer nutzen jedoch den Gehweg, obwohl dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und der Gehweg an manchen Stellen nur 1,40 Meter breit ist. Das führt zu gefährlichen Situationen und Konflikten mit Autofahrern, die sich gestört fühlen und Radfahrer bedrängen oder sogar beleidigen.

Die Forderung des ADFC Hamm

Der ADFC Hamm hat in der Sitzung im Juli 2022 das Thema Östingstraße ausführlich angesprochen und eine Lösung präsentiert: Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn. Diese Piktogrammketten sollen Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist. Der ADFC verweist auf Studien, die die Wirksamkeit solcher Piktogramme belegen. Sie dienen als visueller Hinweis und können Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr vermeiden sowie das gegenseitige Verständnis fördern.

Bisherige Ablehnung und geänderte rechtliche Grundlage

Bisher wurde die Forderung des ADFC von der Stadtverwaltung abgelehnt. Lediglich in Bereichen, in denen Radfahrer gezwungen sind, auf der Fahrbahn zu fahren, wurden Fahrradpiktogramme angebracht. Dies steht im Widerspruch zur ursprünglichen Forderung des ADFC. Ein Argument der Stadt Hamm war, dass es keine Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für solche Piktogramme gibt.

Jedoch hat sich die rechtliche Grundlage geändert. Das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erließ am 23.01.2023 einen Erlass, der unter bestimmten Voraussetzungen die Anordnung von eigenständigen Radverkehrszeichen auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen ermöglicht, auf denen der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird. Diese Ausnahmegenehmigung erlaubt es nun der Stadt Hamm, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, um auf die Erlaubnis des Radfahrens auf der Fahrbahn hinzuweisen. Insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen oder Strecken mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr, auf denen noch keine separaten Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder diese aus Platzgründen nicht umsetzbar sind, bieten diese Piktogrammketten eine effektive Lösung.

Handlungsbedarf und weitere Straßen

Der ADFC Hamm fordert die Stadt Hamm nun dringend auf, von den Möglichkeiten des Erlasses Gebrauch zu machen und nicht nur die Östingstraße, sondern auch andere problematische Straßen wie die Marker Allee, Südstraße, Werler Straße und Nordenwall mit Fahrradpiktogrammen zu markieren. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und den Komfort für Radfahrer in der Stadt Hamm zu verbessern.

Radverkehrsanlagen als langfristige Lösung

Der ADFC betont jedoch, dass Fahrradpiktogramme allein nicht ausreichen, um die Fahrradinfrastruktur zu verbessern. Sie können zwar Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr vermeiden, aber sie stellen keinen Ersatz für separate Radverkehrsanlagen dar. Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass vernünftige Radwege und eigenständige Radverkehrsinfrastruktur mit separaten Radfahrstreifen oder Hochbordradwegen geschaffen werden. Nur so können langfristig sichere und komfortable Bedingungen für Radfahrer gewährleistet werden.

Fazit

Die Einführung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn in Hamm ist ein wichtiger Schritt, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf das Radfahren auf der Fahrbahn zu lenken und Konflikte zu minimieren. Mit der neuen rechtlichen Grundlage durch den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es nun die Möglichkeit, diese Piktogrammketten in bestimmten Fällen einzusetzen. Dennoch darf dies nicht als alleinige Lösung betrachtet werden. Es ist entscheidend, dass die Stadt Hamm langfristig in den Ausbau von Radverkehrsanlagen investiert, um die Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs weiter zu fördern.

Quelle

Verweise


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