Nicht benutzungspflichtige Radwege in Hamm
In Hamm gibt es sehr viele nicht benutzungspflichtige Radwege. Hier als Beispiel die Gustav-Heinemann-Straße. Zum Ende des Jahres 2015 wurde in Hamm die Benutzungspflicht für etwa 40 % der Radwege aufgehoben (WA-Artikel). Die Maßnahme geht zurück auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010, in dem folgende Leitsatz steht: Weiterlesen…